Eine Personalvermittlung gründen Sie in Deutschland ohne Mindestkapital und ohne behördliche Erlaubnis. Sie brauchen lediglich eine Gewerbeanmeldung. Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist nur dann nötig, wenn Sie Personal verleihen statt vermitteln.

Wer eine Personalvermittlung gründen möchte, steht zuerst vor einer entscheidenden Weichenstellung, die über Kosten, Aufwand und Rechtspflichten bestimmt. Die meisten Ratgeber werfen Vermittlung und Verleih in einen Topf und verunsichern Gründer mit Behördenpflichten, die für klassische Vermittler gar nicht gelten. Wenn Sie eine Personalvermittlung gründen oder sich als Personalvermittler selbstständig machen wollen, brauchen Sie zuerst Klarheit über genau diese Unterscheidung.

Genau hier setzt dieser Leitfaden an. Sie erfahren, welche Voraussetzungen wirklich zählen, was die Gründung kostet, wie Sie an Ihren ersten Auftrag kommen und an welcher Stelle die meisten scheitern. In der Praxis zeigt sich: Die Hürden liegen selten im Gesetz, sondern in unsauberen Prozessen rund um Akquise, Vertrag und Abrechnung. Wir ordnen den Weg in klare Phasen und zeigen, worauf es ankommt, wenn Sie eine Personalvermittlung gründen wollen.

Hinweis: StaffingPal ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu Gewerberecht, AÜG und Steuern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen oder an einen Fachanwalt

Was ist der Unterschied zwischen Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung

Diese Frage entscheidet über Ihren gesamten Gründungsaufwand, deshalb steht sie an erster Stelle. Bei der Personalvermittlung bringen Sie ein Unternehmen mit einem passenden Kandidaten zusammen. Kommt ein Arbeitsvertrag zustande, erhalten Sie eine Provision. Danach endet Ihre Rolle, der Kandidat wird direkt beim Kundenunternehmen angestellt.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit, bleibt der Mitarbeiter bei Ihnen angestellt und wird an ein Kundenunternehmen verliehen. Für diese Tätigkeit brauchen Sie zwingend eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das ist der teurere und aufwändigere Weg. Wer nur eine Personalvermittlung gründen will, geht ihn nicht.

MerkmalPersonalvermittlungArbeitnehmerüberlassung
Behördliche ErlaubnisNicht erforderlichAÜG-Erlaubnis Pflicht
Anstellung des PersonalsBeim KundenunternehmenBei Ihnen als Verleiher
VergütungEinmalige ProvisionLaufende Verleihmarge
Erstgebühr Behörde0 Eurorund 377 Euro
Laufende LohnzahlungKeineSie zahlen Löhne vor

Die wichtigste Erkenntnis für Gründer: Eine reine Personalvermittlung ist erlaubnisfrei. Viele Einsteiger zahlen unnötig für eine AÜG-Erlaubnis, die sie nie brauchen. Erst wenn Sie später ins Verleihgeschäft einsteigen, wird die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung relevant. Wer nur eine Personalvermittlung gründen will, spart sich diesen Schritt vollständig.

Welche Voraussetzungen brauchen Sie um eine Personalvermittlung zu gründen

Die formalen Voraussetzungen um eine Personalvermittlung gründen zu können sind erfreulich niedrig. Sie melden ein Gewerbe an, und das war in den meisten Fällen schon der bürokratische Kern. Eine besondere Qualifikation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, weder ein Studium noch eine abgeschlossene Ausbildung im Personalbereich. Das ist einer der Gründe, warum so viele Menschen eine Personalvermittlung gründen und sich aus der Anstellung heraus selbstständig machen.

Das heißt aber nicht, dass jeder erfolgreich vermittelt. Fachliche Eignung ersetzt die fehlende formale Hürde. Wer Branchen, Rollenprofile und Gehaltsstrukturen nicht versteht, vermittelt an den Bedürfnissen vorbei. Erfolgreiche Vermittler bringen typischerweise eines mit: ein belastbares Netzwerk und ein Gespür für Menschen.

Diese Punkte sollten vor der Gründung stehen:

Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Ein klar formulierter Personalvermittlungsvertrag regelt Provisionshöhe, Fälligkeit und vor allem die Rückzahlung bei einer frühen Kündigung des vermittelten Kandidaten. Fehlt diese Klausel, verlieren Sie im Streitfall schnell Ihr Honorar. Beim Thema Personalvermittlung und Recht lohnt sich deshalb der genaue Blick in den Vertrag.

Personalvermittlung gründen: Was kostet das?

Die Kosten für die Gründung einer Personalvermittlung sind im Vergleich zu anderen Geschäftsmodellen niedrig, weil Sie kein Warenlager und keine Produktionsmittel brauchen. Ihr wichtigstes Kapital ist Zeit und ein funktionierendes Akquisesystem, wenn Sie eine Personalvermittlung gründen. Wer eine Personalvermittlung gründen will, rechnet am besten mit klaren Posten statt mit Pauschalen.

Ein großer Teil der Kosten hängt von der Rechtsform ab, also der rechtlichen Hülle Ihres Unternehmens. Kurz erklärt: Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form, Sie gründen allein, ohne Mindestkapital und ohne Notar, haften dafür aber mit Ihrem privaten Vermögen. Die GbR ist das Pendant für zwei oder mehr Gründer, die gemeinsam starten, ebenfalls ohne Mindestkapital und mit persönlicher Haftung aller Beteiligten. Die UG (haftungsbeschränkt), also die Unternehmergesellschaft, ist die kleine Schwester der GmbH, schon ab einem Euro Stammkapital gründbar und beschränkt Ihre Haftung auf das Firmenvermögen. Die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, verlangt 25.000 Euro Stammkapital und einen Notartermin, wirkt nach außen aber seriöser und schützt Ihr Privatvermögen vollständig.

KostenpostenSpanneHinweis
Gewerbeanmeldung20 bis 60 EuroEinmalig, je nach Kommune
Rechtsform GmbHab 25.000 Euro StammkapitalBei UG ab 1 Euro möglich
Personalvermittlungsvertrag300 bis 1.500 EuroAnwaltlich geprüft
CRM und Bewerbersoftware30 bis 200 Euro mtl.Skaliert mit Wachstum
Website und Erstmarketing1.000 bis 5.000 EuroStark variabel

Realistisch gerechnet starten Sie als Einzelvermittler mit wenigen Tausend Euro. Wer als Freiberufler oder Einzelunternehmer beginnt, spart sich das Stammkapital einer GmbH komplett. Die UG (haftungsbeschränkt) ist ein verbreiteter Mittelweg, wenn Sie Haftung begrenzen, aber kein hohes Kapital binden wollen.

Wir haben in Projekten mit Personaldienstleistern gesehen, dass die größten Kostenfresser nicht in der Gründung liegen, sondern in ineffizienten Prozessen danach. Wer Bewerber per E-Mail-Chaos und Excel-Liste verwaltet, verliert pro Vermittlung Stunden, die direkt Marge kosten. Ein durchdachtes Onboarding der eigenen Prozesse rechnet sich oft schon im ersten Quartal.

Warum ein Businessplan für die Personalberatung über Erfolg entscheidet

Bevor Sie die Personalvermittlung gründen, sollte ein Businessplan für die Personalberatung stehen. Er klingt nach Bürokratie, ist aber Ihr ehrlichster Realitätscheck. Ein guter Businessplan zwingt Sie, Ihre Annahmen zu Umsatz, Abschlussquote und Kosten zu Ende zu denken. Und er ist das wichtigste Dokument, wenn Sie eine Förderung beantragen wollen.

Diese Kapitel gehören in einen vollständigen Businessplan:

Zusammenfassung (Executive Summary). Eine knappe Übersicht Ihrer Geschäftsidee auf maximal einer Seite. Sie steht vorne, schreiben Sie sie aber zuletzt, wenn alles andere steht. Banken und Fördergeber lesen sie zuerst und entscheiden hier, ob sie weiterlesen.

Gründerprofil. Wer sind Sie, welche Branchenkenntnis und welches Netzwerk bringen Sie mit. Gerade in der Personalvermittlung ist das entscheidend, weil Ihr persönliches Netzwerk das eigentliche Startkapital ist.

Geschäftsidee und Angebot. Was genau vermitteln Sie, an wen und in welcher Form. Hier grenzen Sie Vermittlung klar vom Verleih ab und legen fest, ob Sie auf Festanstellungen, Fach- oder Führungskräfte spezialisiert sind.

Markt und Wettbewerb. Ihre Zielbranche, die Marktgröße, die Konkurrenz und Ihre Nische. Wer hier ehrlich analysiert, erkennt früh, ob die Nachfrage Ihr Modell trägt.

Zielgruppe. Beide Seiten Ihres Geschäfts, also die Kundenunternehmen, die zahlen, und die Kandidaten, die Sie vermitteln. Beschreiben Sie, wie Sie an beide herankommen.

Marketing und Akquise. Ihr konkreter Plan, wie Sie planbar an Mandate und an Kandidaten kommen. Dieser Teil entscheidet in der Praxis über Erfolg oder Stillstand, denn ohne wiederholbare Akquise bleibt der erste Auftrag aus.

Honorar und Preismodell. Ihre Provision, mögliche Retainer und die Frage, ab wann Honorar fällig wird. Halten Sie auch Rückzahlungsregelungen fest, falls ein Kandidat früh wieder geht.

Rechtsform und Organisation. Ihre gewählte Rechtsform, die Rolle des Geschäftsführers und die Frage, ob eine Erlaubnis nötig wird. Hier gehört auch Ihr Datenschutzkonzept nach DSGVO hinein.

Finanzplan. Das Herzstück. Gründungskosten, laufende Kosten, eine realistische Umsatzprognose, der Liquiditätsbedarf für die ersten Monate ohne Provision und der Break-even, also der Punkt, ab dem Sie schwarze Zahlen schreiben.

SWOT-Analyse. Eine ehrliche Aufstellung Ihrer Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Fördergeber schätzen es, wenn Sie Risiken benennen statt sie zu verschweigen.

Gerade der Finanzteil entscheidet. Zum Finanzteil gehört auch die laufende Buchhaltung Ihrer Personalvermittlung. Wer Provisionen, Rechnungen und offene Posten von Anfang an sauber erfasst, behält die Marge im Blick. Wer eine Personalvermittlung gründen will und die ersten Monate ohne Provision unterschätzt, gerät schnell in eine Liquiditätslücke. In der Praxis sehen wir, dass ein realistischer Businessplan diese Lücke sichtbar macht, bevor sie gefährlich wird.

Welche Zuschüsse und Förderungen können Sie für die Gründung beantragen

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, sollte den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kennen. Er richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I und sichert in der Startphase den Lebensunterhalt. In der ersten Phase über sechs Monate erhalten Sie Ihr bisheriges ALG I weiter, plus eine monatliche Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung. Eine zweite Phase über weitere neun Monate kann diese 300 Euro fortzahlen, muss aber gesondert beantragt werden. Über alle Phasen sind je nach individuellem ALG-I-Anspruch Förderbeträge im fünfstelligen Bereich möglich, steuerfrei und ohne Rückzahlung. Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch, und Sie brauchen eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Konzepts.

Daneben gibt es weitere Programme, die sich gut kombinieren lassen:

FörderungWas sie bringtFür wen
GründungszuschussALG I plus 300 Euro mtl., steuerfreiALG-I-Bezieher mit Restanspruch
EinstiegsgeldZuschuss über das JobcenterBürgergeld-Bezieher
AVGS-CoachingGründercoaching, oft bis 100 ProzentArbeitssuchend Gemeldete
BAFA-Beratungsförderung50 bis 80 Prozent auf BeratungNach der Gründung, Antrag vorab
ERP-Gründerkredit StartGeldZinsgünstiger KfW-KreditFür Investitionen und Betriebsmittel

Bei der BAFA-Beratungsförderung lohnt sich Eile. Die aktuelle Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ läuft planmäßig zum 31. Dezember 2026 aus, eine Verlängerung ist bisher nicht angekündigt. Wer den Zuschuss von 50 bis 80 Prozent auf professionelle Beratung noch mitnehmen will, sollte den Antrag rechtzeitig in diesem Jahr stellen, denn er muss immer vor Beginn der Beratung vorliegen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Aus der Praxis ein ehrlicher Hinweis: Die Förderung scheitert selten an den Zahlen, sondern an einem schwachen Antrag. Da sich Förderhöhen und Voraussetzungen über den Jahreswechsel ändern können, prüfen Sie die Details immer direkt bei der jeweiligen Stelle, also Agentur für Arbeit, BAFA oder KfW.

Sollten Sie eine Personalvermittlung über Franchise oder eigenständig gründen

Wer eine Personalvermittlung gründen will, fragt sich oft, ob das als Franchise oder komplett eigenständig laufen soll. Beim Personalvermittlung Franchise übernehmen Sie eine etablierte Marke, ein erprobtes System und oft auch Schulungen, zahlen dafür aber Eintritts- und laufende Gebühren.

AspektEigene GründungFranchise
MarkeSelbst aufzubauenVorhanden
StartkostenNiedrigHöher durch Gebühren
FreiheitVolle KontrolleSystemvorgaben
ProzesseSelbst zu entwickelnMitgeliefert

Unsere ehrliche Einschätzung: Ein Franchise nimmt Ihnen den Aufbau der Prozesse ab, das ist sein größter Wert. Wer aber Branchenkenntnis und Netzwerk mitbringt, fährt mit einer eigenen Gründung meist günstiger und flexibler. Sie zahlen dann mit Aufbauarbeit statt mit Lizenzgebühren.

Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab

Der Aufbau folgt einer klaren Reihenfolge. So gehen Sie Schritt für Schritt vor, wenn Sie eine Personalvermittlung gründen, und vermeiden teure Doppelarbeit.

Phase 1: Positionierung und Nische.

Bevor Sie ein Gewerbe anmelden, definieren Sie Ihre Zielbranche und das Rollenprofil, das Sie bedienen. Ein Vermittler, der sich auf SAP-Berater spezialisiert, wird anders wahrgenommen als ein Generalist für alles.

Phase 2: Rechtsform und Anmeldung.

Sie wählen zwischen Einzelunternehmen, UG und GmbH, melden das Gewerbe an und klären die steuerliche Erfassung beim Finanzamt. In dieser Phase entscheidet sich auch die Rolle des Geschäftsführers und ob Sie später Personal verleihen wollen, denn dann planen Sie die AÜG-Erlaubnis frühzeitig mit ein.

Phase 3: Vertragswerk und Prozesse.

Jetzt entsteht Ihr Personalvermittlungsvertrag, Ihr Datenschutzkonzept und Ihr Akquise-Prozess. Hier legen Sie fest, wie ein Kandidat vom Erstkontakt bis zur erfolgreichen Vermittlung durch Ihr System läuft.

Phase 4: Markteintritt und erste Mandate.

Mit Website, Profil und klarer Botschaft gehen Sie aktiv in die Akquise. Die ersten Aufträge entstehen fast immer über persönliche Kontakte, nicht über bezahlte Anzeigen.

Phase 5: Skalierung.

Sobald die ersten Vermittlungen laufen, optimieren Sie Ihre Abläufe, automatisieren Wiederkehrendes und bauen ein wiederholbares System auf.

In der Praxis scheitert es selten an Phase 1 oder 2, sondern an Phase 3.

Wer ohne sauberen Vertrag und ohne Prozesslogik startet, gerät bei der ersten Provisionsstreitigkeit oder dem ersten DSGVO-Auskunftsersuchen ins Straucheln.

Wie verdient eine Personalvermittlung Geld

Das Herzstück Ihres Geschäftsmodells ist die Provision. Die Personalvermittlung Provision liegt in der direkten Vermittlung üblicherweise zwischen 20 und 30 Prozent des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten. Bei einem Jahresgehalt von 60.000 Euro liegt Ihr Honorar also grob zwischen 12.000 und 18.000 Euro pro erfolgreicher Vermittlung.

Jahresgehalt KandidatProvision 20 %Provision 25 %Provision 30 %
45.000 Euro9.000 Euro11.250 Euro13.500 Euro
60.000 Euro12.000 Euro15.000 Euro18.000 Euro
90.000 Euro18.000 Euro22.500 Euro27.000 Euro

Entscheidend ist nicht der einzelne hohe Satz, sondern die Wiederholbarkeit. Ein Vermittler, der drei solide Mandate pro Quartal sauber abwickelt, verdient verlässlicher als einer, der auf seltene Großabschlüsse hofft. Die Frage, was ein Personalvermittler verdient, lässt sich daher nicht pauschal beantworten, sie hängt von Nische, Abschlussquote und Prozesskraft ab.

Wichtig ist die Erfolgsabhängigkeit. Die meisten Vermittler arbeiten auf Erfolgsbasis, das heißt, die Provision wird erst fällig, wenn der Kandidat den Vertrag unterschreibt. Das senkt die Hürde für Ihre Kunden, erhöht aber Ihr eigenes Risiko. Eine saubere Mischung aus Erfolgshonorar und teilweisem Retainer schützt Sie davor, monatelang ohne Einnahme zu arbeiten.

Wann brauchen Sie eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Sobald Sie nicht mehr nur vermitteln, sondern eigenes Personal an Kunden verleihen, greift das AÜG. Dann brauchen Sie die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, bevor Sie den ersten Mitarbeiter überlassen. Ohne diese Erlaubnis drohen empfindliche Bußgelder und die Verträge gelten als unwirksam.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegt die Gebühr für die erstmalige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung in der Regel bei rund 377 Euro. Die Erlaubnis gilt zunächst befristet für ein Jahr. Erst wer drei Jahre ununterbrochen erlaubt verliehen hat, kann eine unbefristete Erlaubnis beantragen. Zuständig sind je nach Bundesland die Agenturen für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg.

So läuft der Antrag im Kern ab:

Aus der Praxis ein klarer Hinweis: Die meisten Ablehnungen entstehen nicht am Gesetz, sondern am Antrag selbst. Unvollständige Unterlagen oder ein fehlerhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit führen zu monatelangen Verzögerungen. Wer von Anfang an aus Sicht der prüfenden Behörde denkt, kommt schneller durch.

Checkliste für Ihre Gründung der Personalvermittlung

Diese Übersicht fasst zusammen, was vor dem Start stehen sollte, wenn Sie eine Personalvermittlung gründen. Drucken Sie sie aus und haken Sie ab, was erledigt ist.

[ ] Nische und Zielbranche klar definiert

[ ] Businessplan für die Personalberatung erstellt

[ ] Rechtsform gewählt und Rolle des Geschäftsführers geklärt

[ ] Gewerbe angemeldet

[ ] Steuerliche Erfassung beim Finanzamt erledigt

[ ] Personalvermittlungsvertrag rechtssicher aufgesetzt

[ ] DSGVO-Konzept für Bewerberdaten erstellt

[ ] CRM- und Bewerberverwaltung eingerichtet

[ ] Provisionsmodell definiert

[ ] Geprüft, ob eine AÜG-Erlaubnis nötig wird

[ ] Akquise-Prozess und erste Zielkunden festgelegt

Dieser Punkt mit dem Akquise-Prozess ist der, den fast alle Wettbewerbsratgeber auslassen. Eine Gründung ist schnell vollzogen, aber ohne wiederholbaren Prozess zur Kundengewinnung bleibt der erste Auftrag oft monatelang aus.

Praxisbeispiel: Vom Recruiter zur eigenen Vermittlung

Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis, anonymisiert und in den Eckdaten vereinfacht. Ein erfahrener Recruiter aus einer Recruiting Agentur im Ruhrgebiet wollte eine eigene Personalvermittlung gründen und sich selbstständig machen. Sein Vorteil: ein starkes Netzwerk aus zehn Jahren Recruiting. Sein Problem: keinerlei Struktur für Verträge, Abrechnung und Bewerberverwaltung.

Im ersten Quartal verlor er nach eigener Schätzung mehrere Vermittlungen, weil Reaktionszeiten zu lang waren und Kandidaten zwischenzeitlich abgesprungen sind. Erst als ein klarer Prozess vom Erstkontakt bis zur Rechnung stand, drehte sich das Bild. Im zweiten Halbjahr vermittelte er vier Kandidaten zu einem durchschnittlichen Honorar von rund 14.000 Euro.

Die Lehre daraus ist unbequem, aber ehrlich: Das Netzwerk öffnet die Tür, doch der Prozess macht das Geschäft profitabel. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Mensch und System entscheidet sich, ob aus einer Idee ein tragfähiges Unternehmen wird.

Welche Fehler kosten Gründer am meisten

Aus der Begleitung mehrerer Gründungen im Personalbereich kristallisieren sich immer dieselben Stolperfallen heraus. Diese fünf Fehler kosten am meisten Zeit und Geld, wenn Sie eine Personalvermittlung gründen.

1. Fehler eins, der unnötige AÜG-Antrag.

Wer nur vermittelt, braucht keine Erlaubnis, zahlt aber trotzdem Gebühr und Aufwand. Klären Sie zuerst Ihr Modell.

2. Fehler zwei, der schwache Vertrag.

Ohne Rückzahlungsklausel verlieren Sie das Honorar, wenn ein Kandidat in der Probezeit geht. Hier zeigt sich, wie eng Personalvermittlung und Recht zusammenhängen.

3. Fehler drei, fehlende Nische.

Generalisten gehen im Markt unter, Spezialisten werden empfohlen.

4. Fehler vier, Prozesschaos.

Bewerberverwaltung per Excel und E-Mail kostet bei jeder Vermittlung Stunden und Nerven.

5. Fehler fünf, DSGVO-Lücken.

Bewerberdaten sind sensibel, ein Datenschutzverstoß kann teuer werden und Vertrauen zerstören.

Häufige Fragen zu Personalvermittlung gründen (FAQ)

Was kostet es, eine Personalvermittlung zu gründen?

Die reine Gründung ist günstig. Die Gewerbeanmeldung kostet meist zwischen 20 und 60 Euro, ein Mindestkapital ist als Einzelunternehmen nicht nötig. Höhere Kosten entstehen erst durch Rechtsform, Vertragsgestaltung und Software, realistisch sind wenige Tausend Euro für den Start.

Wie viel verdient ein Personalvermittler?

Das Einkommen hängt von Nische und Abschlussquote ab. Üblich ist eine Provision von 20 bis 30 Prozent des Bruttojahresgehalts pro Vermittlung, bei einem Gehalt von 60.000 Euro also rund 12.000 bis 18.000 Euro. Entscheidend ist die Zahl wiederholbarer Abschlüsse, nicht der Einzelfall.

Wie melde ich eine Personalvermittlung an?

Sie melden ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an und lassen sich steuerlich beim Finanzamt erfassen. Eine reine Vermittlung benötigt keine behördliche Erlaubnis. Erst wenn Sie Personal verleihen, kommt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hinzu.

Warum brauche ich nicht immer eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Weil Vermittlung und Verleih rechtlich getrennt sind. Bei der Vermittlung stellt das Kundenunternehmen den Kandidaten direkt an, Sie treten nur als Vermittler auf. Eine Erlaubnis nach dem AÜG ist nur erforderlich, wenn der Mitarbeiter bei Ihnen angestellt bleibt und verliehen wird.

Welche Qualifikation brauche ich, um eine Personalvermittlung zu gründen?

Gesetzlich ist keine bestimmte Qualifikation vorgeschrieben. Erfolgreich sind in der Praxis vor allem Gründer mit Branchenkenntnis und einem belastbaren Netzwerk. Fachliches Verständnis für Rollen, Gehälter und Auswahlprozesse ersetzt die fehlende formale Hürde.

Der Moment, an dem es ernst wird

Eine Personalvermittlung gründen ist rechtlich einfacher, als die meisten denken. Kein Mindestkapital, keine Erlaubnis, kein Studium. Die echte Hürde steht woanders, und sie zeigt sich erst, wenn der erste Kandidat verhandelt und der erste Kunde auf Ihre Rechnung wartet.

An diesem Punkt entscheidet nicht Ihr Gewerbeschein, sondern Ihr Prozess. Wer eine Personalvermittlung gründen und langfristig führen will, stellt von Anfang an sauber auf, wie Kandidaten, Verträge und Abrechnung durch sein System laufen. So baut man ein Unternehmen, das trägt. Wer es dem Zufall überlässt, verliert genau die Vermittlungen, die den Unterschied gemacht hätten.