Branchenzuschläge Zeitarbeit erhöhen das Entgelt von Zeitarbeitnehmern gestaffelt nach Einsatzdauer. In Metall und Elektro reichen sie von 15 bis 65 Prozent, in der Chemie bis 67 Prozent. Gezahlt wird auf das Stundentabellenentgelt, gedeckelt auf meist 90 Prozent des Vergleichslohns.
Für Personaldienstleister sind Branchenzuschläge Zeitarbeit kein Tarifdetail, sondern ein direkter Margenfaktor. Wer die Staffelung nicht von Anfang an in den Verrechnungssatz einrechnet, verliert bei langlaufenden Einsätzen Geld, weil die Personalkosten mit jeder Zuschlagsstufe steigen. Gleichzeitig ist die Abrechnung fehleranfällig: elf Branchenzuschlagstarifverträge, unterschiedliche Prozentsätze, gestaffelte Fristen und eine Deckelung, die nachgewiesen werden muss. Dieser Artikel liefert die aktuellen Sätze für 2026, die genaue Staffelung, die Deckelungslogik und ein Rechenbeispiel, mit dem Sie den Branchenzuschlag korrekt in Angebot und Lohnabrechnung abbilden. Rechtsstand ist August 2026.
Was Branchenzuschläge Zeitarbeit sind
Branchenzuschläge Zeitarbeit sind tariflich vereinbarte Aufschläge auf den Zeitarbeitstarif. Sie greifen, wenn ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb eingesetzt wird, der einer Branche mit eigenem Branchenzuschlagstarifvertrag zugeordnet ist. Ihr Zweck ist die schrittweise Annäherung des Zeitarbeitslohns an das Entgeltniveau der Einsatzbranche.
Die Zuschläge wurden ab 2012 eingeführt, zuerst zwischen der IG Metall und den Zeitarbeitsverbänden. Heute existieren elf solche Tarifverträge. Sie ergänzen das GVP-Grundgerüst aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag und bleiben auch nach der Tarifreform zum 1. Januar 2026 unverändert bestehen.
Entscheidend für die Praxis ist die Zuordnung. Der Zuschlag hängt nicht am Zeitarbeitnehmer, sondern am Einsatz. Wechselt eine Kraft in einen Kundenbetrieb einer anderen Branche, ändert sich die Zuschlagslogik. Und die Prozentsätze beziehen sich immer auf das Stundentabellenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit, nicht auf einen individuell verhandelten Lohn. GVP-Tarifvertrag 2026 Entgelttabellen und Umstellung
Wie hoch sind die Branchenzuschläge Zeitarbeit 2026?
Die Höhe unterscheidet sich deutlich nach Einsatzbranche. Die folgende Übersicht zeigt die Höchstsätze der elf Branchenzuschlagstarifverträge, also den Zuschlag in der letzten Stufe nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat.
| Einsatzbranche | Höchstsatz | Gewerkschaft |
|---|---|---|
| Chemische Industrie | 67 Prozent | IGBCE |
| Metall- und Elektroindustrie | 65 Prozent | IG Metall |
| Druckindustrie | 50 Prozent | ver.di |
| Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie | 44 Prozent | IG Metall |
| Kunststoff verarbeitende Industrie | 38 Prozent | IGBCE |
| Kali- und Steinsalzbergbau | 36 Prozent | IGBCE |
| Papiererzeugende Industrie | 35 Prozent | IGBCE |
| Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitend | 32 Prozent | ver.di |
| Textil- und Bekleidungsindustrie | 27 Prozent | IG Metall |
| Schienenverkehr (Eisenbahn) | 25 Prozent | EVG |
| Kautschukindustrie | 22 Prozent | IGBCE |
Chemie und Metall/Elektro liegen mit 67 und 65 Prozent an der Spitze, die Kautschukindustrie mit 22 Prozent am unteren Ende. Für die Kalkulation heißt das: Der Höchstsatz allein sagt wenig aus, entscheidend ist die Stufe, in der sich ein konkreter Einsatz gerade befindet. Die branchenweiten Spannen dokumentiert das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung, die konkreten Höchstsätze ergeben sich aus dem jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag.
Die Staffelung am Beispiel Metall und Elektro
Der Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) ist der am weitesten verbreitete und dient hier als Muster. Er sieht sechs Stufen vor.
| Stufe | Einsatzdauer | Zuschlag |
|---|---|---|
| 1 | ab dem ersten Einsatztag | 15 Prozent |
| 2 | nach dem 3. vollendeten Monat | 20 Prozent |
| 3 | nach dem 5. vollendeten Monat | 30 Prozent |
| 4 | nach dem 7. vollendeten Monat | 45 Prozent |
| 5 | nach dem 9. vollendeten Monat | 50 Prozent |
| 6 | nach dem 15. vollendeten Monat | 65 Prozent |
Ein wichtiger Hinweis zur Lesart der Stufen: Manche Quellen, etwa das WSI-Tarifarchiv, schreiben die höheren Stufen als „ab dem 4., 6., 8., 10. und 16. Monat“. Das ist keine andere Regelung, sondern dieselbe Schwelle, nur anders gezählt. Wer den dritten Monat vollendet hat, befindet sich ab Beginn des vierten Monats in Stufe 2. Der Tarifvertrag selbst formuliert „nach dem dritten vollendeten Monat“, und diese Formulierung ist maßgeblich.
Oft übersehen: Die erste Stufe greift in der Metall- und Elektroindustrie seit dem 1. September 2023 bereits ab dem ersten Einsatztag. Früher gab es eine zuschlagsfreie Anfangsphase von sechs Wochen. Diese Vorziehung gilt inzwischen für acht der elf Branchenzuschlagstarifverträge. Nur in der Druckindustrie und bei Papier/Pappe/Kunststoff (erste Stufe nach vier Wochen) sowie im Schienenverkehr (nach sechs Wochen) bleibt eine zuschlagsfreie Startphase.
Chemie: Warum die Staffelung nach Entgeltgruppen zählt
Anders als Metall und Elektro staffelt der Branchenzuschlagstarifvertrag Chemie nicht nur nach Einsatzdauer, sondern zusätzlich nach Entgeltgruppen. Der Höchstsatz von 67 Prozent gilt nur für die unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b.
| Einsatzdauer | EG 1 bis 2b | EG 3 bis 5 | EG 6 bis 9 |
|---|---|---|---|
| ab Einsatzbeginn | 15 Prozent | 10 Prozent | 4 Prozent |
| nach dem 3. Monat | 20 Prozent | 14 Prozent | 6 Prozent |
| nach dem 5. Monat | 30 Prozent | 21 Prozent | 8 Prozent |
| nach dem 7. Monat | 45 Prozent | 31 Prozent | 16 Prozent |
| nach dem 9. Monat | 53 Prozent | 35 Prozent | 20 Prozent |
| nach dem 15. Monat | 67 Prozent | 45 Prozent | 24 Prozent |
Für die Abrechnung bedeutet das: Bei einem Chemie-Einsatz reicht es nicht, die Einsatzdauer zu kennen. Sie brauchen auch die korrekte Entgeltgruppe, sonst rechnen Sie mit dem falschen Prozentsatz. Diese doppelte Abhängigkeit ist eine typische Fehlerquelle, wenn die Zuordnung manuell statt systemgestützt erfolgt.
Druckindustrie: Die ver.di-Staffel mit späterem Start
Neben den IG-Metall- und IGBCE-Verträgen lohnt der Blick auf die ver.di-Verträge, weil sie in zwei Punkten abweichen. Der Branchenzuschlagstarifvertrag Druckindustrie zählt zu den wenigen, die keinen Zuschlag ab dem ersten Einsatztag vorsehen, sondern eine zuschlagsfreie Anfangsphase behalten.
| Stufe | Einsatzdauer | Zuschlag |
|---|---|---|
| 1 | nach der 4. vollendeten Woche | 8 Prozent |
| 2 | nach dem 3. vollendeten Monat | 15 Prozent |
| 3 | nach dem 5. vollendeten Monat | 20 Prozent |
| 4 | nach dem 7. vollendeten Monat | 35 Prozent |
| 5 | nach dem 9. vollendeten Monat | 45 Prozent |
| 6 | nach dem 15. vollendeten Monat | 50 Prozent |
Für Ihre Kalkulation heißt das zweierlei: Bei kurzen Druck-Einsätzen unter vier Wochen fällt gar kein Zuschlag an, was den Einsatz günstiger macht als einen vergleichbaren Metall-Einsatz. Und der Höchstsatz liegt mit 50 Prozent deutlich unter Metall (65 Prozent) und Chemie (67 Prozent). Wer branchenübergreifend disponiert, sollte diese Unterschiede im Angebot kennen, weil derselbe Mitarbeiter je nach Einsatzbranche eine ganz andere Marge trägt.
Wie werden Branchenzuschläge Zeitarbeit berechnet?
Der Zuschlag ist ein Prozentaufschlag auf das Stundentabellenentgelt des GVP-Entgelttarifvertrags. Die Rechnung ist einfach, sobald drei Größen feststehen: Grundentgelt der Entgeltgruppe, zutreffende Stufe nach Einsatzdauer und gegebenenfalls Entgeltgruppen-Band bei Chemie.
Ein Rechenbeispiel für die Metall- und Elektroindustrie, ausgehend vom GVP-Stundensatz der Entgeltgruppe 1 (15,33 Euro, gültig ab 1. September 2026):
| Einsatzstufe | Grundentgelt | Zuschlag | Bruttostundenlohn |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 (ab Tag 1, 15 %) | 15,33 € | 2,30 € | 17,63 € |
| Stufe 3 (nach 5 Monaten, 30 %) | 15,33 € | 4,60 € | 19,93 € |
| Stufe 5 (nach 9 Monaten, 50 %) | 15,33 € | 7,67 € | 23,00 € |
| Stufe 6 (nach 15 Monaten, 65 %) | 15,33 € | 9,96 € | 25,29 € |
Der Bruttostundenlohn steigt allein durch den Branchenzuschlag von 17,63 auf 25,29 Euro, also um mehr als 43 Prozent über die Einsatzdauer. Diese Steigerung müssen Sie im Stundenverrechnungssatz gegenüber dem Kundenbetrieb abbilden, sonst schmilzt die Marge mit jedem Monat, den der Einsatz länger läuft. Der Grundentgeltbetrag stammt aus den Entgelttabellen des GVP-Tarifvertrags 2026, die konkreten Eurobeträge ändern sich mit jeder Tarifstufe, die Prozentsätze bleiben stabil.
Die Deckelung: Warum der Zuschlag begrenzt ist
Der Branchenzuschlag steigt nicht unbegrenzt. In allen Branchenzuschlagstarifverträgen gilt eine Deckelung auf das Vergleichsentgelt der Stammbelegschaft, in der Praxis meist auf 90 Prozent dieses Vergleichslohns bis zum 15. Einsatzmonat.
Die juristische Konstruktion unterscheidet sich je nach Gewerkschaftsfamilie, das Ergebnis ist aber dasselbe. Bei den Verträgen der IG Metall und von ver.di bleibt bei der Berechnung das Äquivalent einer durchschnittlichen Leistungszulage der Branche unberücksichtigt, festgelegt auf 10 Prozent. Bei den Verträgen der IGBCE und der EVG ist ausdrücklich ein Eingliederungsabschlag von 10 Prozent formuliert. Beide Wege führen zum 90-Prozent-Deckel.
Drei Punkte sind für die Abrechnung wichtig:
- Die Deckelung greift nur, wenn der Kundenbetrieb sie geltend macht und das Vergleichsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters nachweist. Ohne diesen Nachweis bleibt es beim vollen Zuschlag nach Staffel.
- Ein Mindestzuschlag bleibt immer bestehen. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass nach der sechsten Einsatzwoche gar kein Zuschlag mehr gezahlt wird. Der Mindestbranchenzuschlag beträgt 1,5 Prozent.
- Nach dem 15. vollendeten Monat entfällt der Abschlag. Ab dann ist der Zuschlag auf das volle Vergleichsentgelt eines Stammmitarbeiters nach § 8 Absatz 1 AÜG begrenzt, also auf echtes tarifliches Equal-Pay-Niveau.
Zusammenhang mit Equal Pay und der Einsatzdauer
Branchenzuschläge Zeitarbeit sind kein Selbstzweck, sondern der tariflich vorgesehene Weg, den gesetzlichen Equal-Pay-Anspruch gestaffelt zu erfüllen. Nach § 8 Absatz 1 AÜG hätte ein Leiharbeitnehmer ohne Tarifvertrag ab dem ersten Einsatztag Anspruch auf gleiche Bezahlung. Ein Branchenzuschlagstarifvertrag erlaubt nach § 8 Absatz 4 AÜG, davon bis zu 15 Monate abzuweichen, sofern nach einer Einarbeitungszeit von höchstens sechs Wochen eine stufenweise Heranführung beginnt und nach spätestens 15 Monaten ein tariflich als gleichwertig festgelegtes Entgelt erreicht wird.
Genau deshalb endet die Staffelung nach dem 15. Monat. Die letzte Stufe stellt das tarifliche Equal-Pay-Niveau dar.
Anrechnung bei Unterbrechungen und Arbeitgeberwechsel
Für die Staffelung zählt die ununterbrochene Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb. Kurze Pausen setzen den erreichten Stand nicht zurück. Eine Unterbrechung von bis zu drei Monaten wird vollständig angerechnet, die Einsatzzeiten werden zusammengezählt. Erst eine Pause von mehr als drei Monaten lässt die Staffelung wieder bei null beginnen.
Der praktisch heikelste Fall ist der Arbeitgeberwechsel: Ein Zeitarbeitnehmer war über einen anderen Personaldienstleister im selben Kundenbetrieb, und Sie übernehmen den Einsatz. Eine Protokollnotiz im TV BZ ME stellt klar, dass die vorangegangenen Einsatzzeiten im selben Kundenbetrieb angerechnet werden, allerdings nur für Ansprüche, die nach dem Wechsel entstehen. Für Sie bedeutet das:
- Sie starten nicht bei Stufe 1, sondern übernehmen die bereits erreichte Stufe. Ein Mitarbeiter, der beim Vorgänger schon acht Monate im Betrieb war, springt bei Ihnen in die entsprechend höhere Zuschlagsstufe, nicht zurück auf 15 Prozent.
- Das gilt nur für künftige Ansprüche. Rückwirkende Nachforderungen aus der Zeit beim Vorgänger können Sie nicht geltend machen und schulden sie auch nicht.
- Sie müssen die Vorlaufzeit kennen, um korrekt abzurechnen. Lassen Sie sich die Einsatzhistorie beim Kundenbetrieb bestätigen, bevor Sie den Verrechnungssatz festlegen, sonst kalkulieren Sie mit der falschen Stufe.
Dieser Punkt wird bei Anbieterwechseln regelmäßig übersehen und führt entweder zu einer zu niedrigen Lohnzahlung (rechtswidrig) oder zu einem zu niedrig kalkulierten Verrechnungssatz (margenschädlich). Dieselbe Drei-Monats-Logik gilt bei der Höchstüberlassungsdauer, weshalb sich beide Fristen im selben Datensatz führen lassen. Höchstüberlassungsdauer Zeitarbeit
Welcher Vertrag gilt: Zuordnung bei Mischbetrieben
Die Zuordnung eines Einsatzes zum richtigen Branchenzuschlagstarifvertrag ist bei eindeutigen Kundenbetrieben einfach, bei Mischbetrieben aber ein echter Streitpunkt mit unmittelbarer Margen- und Haftungsfolge.
Maßgeblich ist grundsätzlich die fachliche Zuordnung des Einsatzbetriebs, also die überwiegende oder prägende Tätigkeit des Kunden, nicht die einzelne Tätigkeit des überlassenen Mitarbeiters. Ein Zerspaner, der in einem Betrieb der chemischen Industrie an der Instandhaltung arbeitet, fällt in der Regel unter den Chemie-Zuschlag, nicht unter Metall, weil der Einsatzbetrieb prägend chemisch ist.
Zwei Konstellationen sollten Sie sauber klären, bevor Sie abrechnen:
- Mischbetriebe ohne klare Prägung. Ist ein Kunde in mehreren Branchen etwa gleich stark tätig, kann die Zuordnung strittig sein. Halten Sie fest, auf welcher Grundlage Sie zugeordnet haben, weil Sie diese Entscheidung im Prüfungsfall belegen müssen.
- Falsche Zuordnung nach unten. Wird ein Einsatz einer niedriger bezuschlagten Branche zugeordnet, als tatsächlich zutrifft, zahlen Sie dem Mitarbeiter zu wenig. Das ist kein Kalkulationsfehler, sondern ein tarifwidriger Zustand mit Nachforderungsrisiko und potenzieller Haftung.
Weil die Zuordnung über den gesamten Einsatz hinweg Geld bewegt und im Fehlerfall auf Sie zurückfällt, gehört sie zu den Punkten, die im Zweifel arbeitsrechtlich geprüft werden sollten, bevor der erste Einsatz startet.
Was sich 2026 ändert und was nicht
Die wichtigste Klarstellung zuerst: Das neue einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk, das seit dem 1. Januar 2026 gilt, betrifft die Branchenzuschläge nicht. Es ersetzt nur Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag. Die elf Branchenzuschlagstarifverträge gelten unverändert fort.
Für die Metall- und Elektroindustrie haben sich der Gesamtverband der Personaldienstleister und die IG Metall am 20. November 2025 auf eine Anpassung geeinigt. Diese wirkt sich erst in der Zukunft aus: Die Deckelung in der fünften Zuschlagsstufe steigt ab 1. Januar 2028 auf 92,5 Prozent und ab 1. Januar 2029 auf 95 Prozent, im Gegenzug sinkt der Zuschlag dieser Stufe auf 47,5 beziehungsweise 45 Prozent. Für den aktuellen Rechtsstand 2026 gilt weiterhin die oben genannte Staffel mit 50 Prozent in Stufe 5 und dem 90-Prozent-Deckel.
Was sich dagegen laufend ändert, sind die Eurobeträge. Weil der Zuschlag auf das Stundentabellenentgelt aufsetzt, steigt er mit jeder Erhöhung der GVP-Entgelttabellen automatisch mit, zuletzt zum 1. September 2026 und erneut zum 1. April 2027. Die Prozentsätze bleiben stabil, die absoluten Beträge nicht.
Branchenzuschläge Zeitarbeit im Verrechnungssatz richtig einpreisen
Der teuerste Fehler bei Branchenzuschlägen ist nicht der falsche Prozentsatz, sondern die fehlende Kalkulation im Angebot. Wer die Staffelung erst bemerkt, wenn Stufe 3 oder 4 fällig wird, hat die Margenrechnung schon verloren, weil der Verrechnungssatz gegenüber dem Kunden dann längst festgeschrieben ist.
Für die Angebotskalkulation heißt das konkret:
- Kalkulieren Sie den Verrechnungssatz nicht auf den Einstiegszuschlag, sondern auf die zu erwartende Einsatzdauer. Ein auf zwölf Monate angelegter Metall-Einsatz durchläuft mehrere Stufen bis 50 Prozent; wer mit 15 Prozent kalkuliert, verliert ab dem vierten Monat Marge.
- Vereinbaren Sie mit dem Kunden eine Staffelung des Verrechnungssatzes, die den Zuschlagsstufen folgt, statt einen Fixsatz über die gesamte Laufzeit. So bleibt Ihre Marge über alle Stufen konstant.
- Klären Sie beim Kunden früh, ob er das Vergleichsentgelt für die Deckelung nachweisen kann. Greift die Deckelung, sinkt Ihr Lohnaufwand ab einer bestimmten Stufe, und Sie können den Verrechnungssatz entsprechend attraktiver anbieten.
- Bei entgeltgruppendifferenzierten Verträgen wie Chemie muss die Entgeltgruppe schon im Angebot stehen, nicht erst in der Abrechnung, weil sie über den Prozentsatz entscheidet.
Der gemeinsame Nenner: Die Zuschlagsstaffel gehört in die Kalkulation, bevor der Einsatz startet. Wird sie erst in der Lohnabrechnung sichtbar, ist die Marge für die höheren Stufen bereits verschenkt.
Wo Sie ansetzen sollten
Branchenzuschläge Zeitarbeit entscheiden bei langlaufenden Einsätzen darüber, ob ein Auftrag profitabel bleibt oder mit jeder Stufe Marge verliert. Der Hebel liegt in der Kalkulation vor dem Einsatz, nicht in der Korrektur danach. Prüfen Sie für jeden laufenden und neuen Einsatz, in welcher Branche er liegt, welche Stufe gerade greift und wann die nächste fällig wird, und bilden Sie die volle Staffel im Verrechnungssatz ab, bevor der Einsatz startet.
Zwei Größen bestimmen dabei den korrekten Zuschlag: die eindeutige Einsatzbranche und, bei Verträgen wie Chemie, die richtige Entgeltgruppe. Sind beide sauber erfasst und pro Kundeneinsatz dokumentiert, lässt sich die zutreffende Stufe jederzeit belegen, gegenüber dem Kunden ebenso wie bei einer Prüfung.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand August 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Welcher Branchenzuschlagstarifvertrag für einen konkreten Einsatz gilt, wie die Entgeltgruppen-Staffelung anzuwenden ist und ob die Deckelung greift, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Häufige Fragen zu Branchenzuschlägen Zeitarbeit (FAQ)
Was sind Branchenzuschläge Zeitarbeit?
Branchenzuschläge Zeitarbeit sind tariflich vereinbarte Aufschläge auf den Zeitarbeitstarif. Sie werden gezahlt, wenn ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb einer Branche mit eigenem Branchenzuschlagstarifvertrag eingesetzt wird, und nähern den Lohn schrittweise an das Niveau der Einsatzbranche an.
Wie hoch sind die Branchenzuschläge 2026?
Die Höhe hängt von der Einsatzbranche ab. In der chemischen Industrie beträgt der Höchstsatz 67 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie 65 Prozent, in der Kautschukindustrie nur 22 Prozent. Der Zuschlag steigt gestaffelt mit der Einsatzdauer und bezieht sich auf das Stundentabellenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit.
Ab wann greift der Branchenzuschlag?
In acht der elf Branchen, darunter Metall und Elektro sowie Chemie, wird die erste Stufe seit 2023 bereits ab dem ersten Einsatztag gezahlt. In der Druckindustrie und bei Papier/Pappe/Kunststoff beginnt sie nach vier Wochen, im Schienenverkehr nach sechs Wochen.
Wie werden Branchenzuschläge Zeitarbeit berechnet?
Der Zuschlag ist ein Prozentaufschlag auf das Stundentabellenentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe. Maßgeblich sind die Entgeltgruppe, die zutreffende Stufe nach Einsatzdauer und bei einigen Verträgen wie Chemie zusätzlich das Entgeltgruppen-Band. Beispiel Metall und Elektro, Entgeltgruppe 1 ab September 2026: 15,33 Euro Grundentgelt plus 30 Prozent in Stufe 3 ergeben 19,93 Euro brutto pro Stunde.
Was bedeutet die Deckelung bei Branchenzuschlägen?
Die Deckelung begrenzt das Gesamtentgelt aus Grundlohn und Zuschlag, in der Regel auf 90 Prozent des Vergleichslohns der Stammbelegschaft bis zum 15. Einsatzmonat. Sie greift nur, wenn der Kundenbetrieb das Vergleichsentgelt nachweist. Ein Mindestzuschlag von 1,5 Prozent bleibt immer bestehen.
Was passiert bei Unterbrechung eines Einsatzes?
Eine Unterbrechung von bis zu drei Monaten wird angerechnet, die Einsatzzeiten werden zusammengezählt. Erst eine Pause von mehr als drei Monaten lässt die Staffelung wieder bei null beginnen. Das gilt auch bei einem Wechsel des Zeitarbeitsunternehmens, sofern es derselbe Kundenbetrieb ist.
Welcher Branchenzuschlag gilt bei einem Mischbetrieb?
Maßgeblich ist die überwiegende oder prägende Tätigkeit des Einsatzbetriebs, nicht die einzelne Tätigkeit des überlassenen Mitarbeiters. Bei Kunden ohne klare Branchenprägung sollten Sie die Grundlage Ihrer Zuordnung dokumentieren, weil Sie sie im Prüfungsfall belegen müssen.
Muss ich Einsatzzeiten eines anderen Personaldienstleisters anrechnen?
Ja. Nach der Protokollnotiz im TV BZ ME werden vorangegangene Einsatzzeiten im selben Kundenbetrieb angerechnet, allerdings nur für Ansprüche, die nach dem Wechsel entstehen. Sie übernehmen also die bereits erreichte Zuschlagsstufe und sollten die Vorlaufzeit vor der Kalkulation beim Kunden bestätigen lassen.
Ändern sich die Branchenzuschläge durch das neue GVP-Tarifwerk 2026?
Nein. Das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk seit 1. Januar 2026 ersetzt nur Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag. Die elf Branchenzuschlagstarifverträge gelten unverändert fort. Eine für Metall und Elektro vereinbarte Anpassung der fünften Stufe wirkt erst ab 2028 beziehungsweise 2029.