Eine Zeitarbeitsfirma gründen bedeutet in Deutschland: Sie brauchen zwingend eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Gebühr für den Erstantrag liegt bei rund 377 Euro. Anders als bei einer klassischen Personalvermittlung ist die AÜG-Erlaubnis nicht optional, sondern die zentrale Zulassungsvoraussetzung. Wer ohne Erlaubnis Personal verleiht, riskiert hohe Bußgelder und die Umqualifizierung der Verträge.

Dieser Leitfaden richtet sich an Gründer, die eine Zeitarbeitsfirma aufbauen möchten, sowie an bestehende Personalvermittler, die ins Zeitarbeitssegment expandieren. Er ordnet die formalen Voraussetzungen, Kosten und rechtlichen Rahmenbedingungen neutral ein, verweist auf aktuelle Marktzahlen und benennt Fallstricke, an denen viele Anträge scheitern.

Hinweis: StaffingPal listet und vergleicht Personaldienstleister im deutschsprachigen Raum, ohne selbst zu vermitteln. StaffingPal ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Gebühren, Fristen und Anforderungen sind Richtwerte aus öffentlichen Quellen wie der Bundesagentur für Arbeit, dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Für verbindliche arbeitsrechtliche oder steuerliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder Steuerberater.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeitsfirma und Personalvermittlung

Bevor Sie eine Zeitarbeitsfirma gründen, müssen Sie die zentrale Weichenstellung verstehen: Zeitarbeit ist rechtlich etwas anderes als Personalvermittlung. Die Unterscheidung entscheidet über Zulassungspflicht, Startkosten, Kapitalbedarf und laufenden Aufwand.

Bei der klassischen Personalvermittlung vermitteln Sie einen Kandidaten für eine Festanstellung. Der Kandidat wird direkt beim Kundenunternehmen angestellt, Sie erhalten eine einmalige Provision. Für diese Tätigkeit brauchen Sie keine behördliche Erlaubnis, nur eine Gewerbeanmeldung. Details behandelt der Ratgeber „Personalvermittlung gründen“.

Bei der Zeitarbeit (rechtlich: Arbeitnehmerüberlassung) bleibt der Mitarbeiter bei Ihnen angestellt und wird an ein Kundenunternehmen verliehen. Sie tragen die volle Arbeitgeberrolle: Löhne, Sozialversicherung, Urlaub, Krankheit, Kündigungsschutz. Der Kunde zahlt Ihnen dafür einen Stundenverrechnungssatz.

MerkmalPersonalvermittlungZeitarbeitsfirma
Behördliche ErlaubnisKeine erforderlichAÜG-Erlaubnis Pflicht
Erstgebühr Behörde0 Eurorund 377 Euro
Anstellung des PersonalsBeim KundenunternehmenBei Ihnen als Verleiher
VergütungEinmalige Provision (20-30 %)Laufender Verrechnungssatz
KapitalbedarfGering (unter 5.000 Euro)Hoch (Löhne vorstrecken)
Laufende LohnzahlungKeineSie zahlen vor

Der entscheidende Punkt für Ihre Planung: Als Zeitarbeitsfirma zahlen Sie die Löhne Ihrer Mitarbeiter, bevor der Kunde Ihnen die Rechnung bezahlt. Zahlungsziele von 30 bis 60 Tagen sind marktüblich. Das bedeutet: Sie müssen die Liquidität mehrerer Monatslöhne dauerhaft vorhalten, sonst geraten Sie in Zahlungsschwierigkeiten. Genau deshalb prüft die Bundesagentur für Arbeit im Antragsverfahren so intensiv Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.

Kann jeder eine Zeitarbeitsfirma gründen

Formal ja, aber die Zugangshürden sind höher als bei einer reinen Personalvermittlung. Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Antragsverfahren mehrere Kriterien, ohne deren Erfüllung keine Erlaubnis erteilt wird.

Die zentralen Voraussetzungen sind:

Zuverlässigkeit: Sie dürfen keine erheblichen einschlägigen Vorstrafen oder wirtschaftlichen Verfehlungen aufweisen. Nachgewiesen wird das über ein Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Sie müssen belegen, dass Sie in der Lage sind, Löhne, Sozialabgaben und Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter zuverlässig zu erfüllen. Das erfordert einen aussagekräftigen Businessplan, eine Liquiditätsplanung und in der Regel einen Kapitalnachweis. Faustregel aus der Antragspraxis: Rechnen Sie mit einem Nachweis von mindestens 10.000 bis 20.000 Euro Startkapital, oft mehr.

Sachliche Ausstattung: Ein geeigneter Geschäftssitz, funktionierende Buchhaltung und Personalverwaltung, ausreichend Bürostruktur.

Fachliche Eignung: Es gibt keinen zwingenden Ausbildungsweg, aber die Behörde bewertet Ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht, in der Personalverwaltung und im AÜG. Ein Quereinstieg ist möglich, sollte aber durch nachweisbare Praxiserfahrung ergänzt sein.

Ordnungsgemäße Arbeitsverträge: Ihre Musterverträge müssen dem geltenden Tarifrecht und dem AÜG entsprechen.

Wer diese Kriterien nicht erfüllt, bekommt keine Erlaubnis und darf keine Arbeitnehmerüberlassung betreiben. In der Antragspraxis scheitern rund ein Viertel bis ein Drittel der Erstanträge an fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder unvollständigen Unterlagen.

Die AÜG-Erlaubnis: Warum sie Pflicht ist

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt in § 1, dass die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte einer Erlaubnis bedarf. Wer ohne Erlaubnis Personal verleiht, riskiert nicht nur Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, sondern auch die automatische Umqualifizierung: Nach § 10 AÜG wird bei fehlender Erlaubnis ein direktes Arbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeiter und Einsatzbetrieb unterstellt, mit allen arbeitsrechtlichen Folgen für den Kunden.

Die Erlaubnis wird zunächst befristet für ein Jahr erteilt. Wer drei Jahre ununterbrochen erlaubt verliehen hat und keine schwerwiegenden Verstöße aufweist, kann eine unbefristete Erlaubnis beantragen. Bis dahin gilt: Jährliche Verlängerung, laufende Prüfung.

Zuständig sind je nach Bundesland die Agenturen für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg. Sie prüfen den Antrag zentral für mehrere Bundesländer.

Wichtig zu wissen: Die AÜG-Erlaubnis ist personen- oder gesellschaftsbezogen. Wenn Sie die Rechtsform wechseln, etwa vom Einzelunternehmen zur GmbH, müssen Sie eine neue Erlaubnis beantragen. Auch bei Übertragung des Geschäfts auf einen neuen Inhaber wird eine neue Prüfung fällig.

Wie beantragen Sie die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Der Antragsprozess folgt einem klaren Ablauf. Wer sauber vorbereitet, kommt in drei bis vier Monaten durch. Wer Lücken lässt, verliert schnell mehrere Monate.

Schritt 1: Antragsformular herunterladen


Das Antragsformular AÜG steht auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zum Download bereit. Es umfasst Angaben zur Person, zur Rechtsform, zum Geschäftssitz, zur beabsichtigten Tätigkeit.

Schritt 2: Unterlagen zur Zuverlässigkeit zusammenstellen

Schritt 3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen

Schritt 4: Fachliche Eignung darlegen

Schritt 5: Musterverträge vorlegen

Schritt 6: Identifizierung und Einreichung

Schritt 7: Prüfung und Rückfragen


Die Bundesagentur prüft die Unterlagen und stellt in der Regel Rückfragen. Wer schnell und vollständig antwortet, verkürzt das Verfahren erheblich.

Schritt 8: Erteilung oder Ablehnung


Bei positiver Prüfung erhalten Sie die auf ein Jahr befristete AÜG-Erlaubnis. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie Arbeitnehmer überlassen. Bei Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid mit Begründung, gegen den Widerspruch möglich ist.

Was kostet es, eine Zeitarbeitsfirma zu gründen

Die reinen Gründungskosten sind überschaubar, die Betriebskapitalanforderungen deutlich höher. Rechnen Sie mit folgenden Positionen:

KostenpostenSpanneHinweis
AÜG-Erlaubnis (Erstantrag)rund 377 EuroBundesagentur für Arbeit
Gewerbeanmeldung20 bis 60 EuroJe nach Kommune
Rechtsform GmbH25.000 Euro StammkapitalBei UG ab 1 Euro möglich
Notar und Handelsregister500 bis 1.500 EuroBei GmbH/UG
Businessplan (extern erstellt)1.500 bis 5.000 EuroOptional
Musterverträge (anwaltlich geprüft)800 bis 2.500 EuroFür Arbeits- und AÜ-Verträge
Betriebs-Software (Personalabrechnung, ATS)100 bis 400 Euro monatlichSkaliert mit Wachstum
Website und Erstmarketing1.500 bis 8.000 EuroStark variabel
Bürostruktur (falls nicht Homeoffice)500 bis 2.000 Euro monatlichRegional stark unterschiedlich
Startkapital (Liquiditätsreserve)20.000 bis 100.000 EuroFür Vorleistung der Löhne

Realistisch für den Start: 50.000 bis 150.000 Euro Gesamtbedarf, je nach Rechtsform, Region und geplanter Personalstärke. Wer mit fünf bis zehn Zeitarbeitern startet, muss deren Löhne, Sozialabgaben und Nebenkosten für zwei bis drei Monate vorstrecken können, bevor die ersten Kundenrechnungen bezahlt werden.

Das ist der entscheidende Unterschied zur Personalvermittlung: Dort reichen wenige tausend Euro für den Start, weil Sie erst nach erfolgreicher Vermittlung Ihre Provision bekommen und keine Löhne vorstrecken. Bei einer Zeitarbeitsfirma gründen Sie ein liquiditätsintensives Geschäft.

Rechtsform-Wahl: Einzelunternehmen, UG oder GmbH

Die Rechtsform bestimmt Haftung, Kapitalbedarf und außen wahrgenommene Seriosität. Für eine Zeitarbeitsfirma ist die Wahl wichtiger als bei einer reinen Personalvermittlung, weil das Haftungsrisiko höher ist.

Einzelunternehmen

Möglich, aber selten sinnvoll. Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Lohnzahlungen, Sozialabgaben und Vertragsverpflichtungen. Bei einem Insolvenzrisiko der Kunden oder einem Ausfall bei der Rechnungsstellung kann das existenzbedrohend werden.

UG (haftungsbeschränkt)

Die „kleine GmbH“ ab 1 Euro Stammkapital gründbar. Beschränkt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. In der Praxis wirkt eine UG bei größeren Kundenunternehmen aber weniger seriös als eine GmbH. Für den Einstieg möglich, mittelfristig oft zu klein.

GmbH

Der Standard in der Zeitarbeitsbranche. 25.000 Euro Stammkapital (davon 12.500 Euro sofort einzuzahlen), Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen, professionelle Außenwahrnehmung. Größere Kundenunternehmen bevorzugen Zeitarbeitsfirmen in GmbH-Form, weil sie stabilere Compliance-Prüfungen ermöglichen.

AG oder GmbH & Co. KG

Für größere Betriebe mit mehreren Gesellschaftern oder besonderen Beteiligungsstrukturen. Für den Einstieg meist zu komplex.

Empfehlung: Für den Einstieg in die Zeitarbeitsbranche ist die GmbH die verbreitetste und aus Haftungssicht sinnvollste Wahl. Die höheren Gründungskosten amortisieren sich schnell durch den professionelleren Marktzugang.

Der DGB/GVP-Tarifvertrag seit Januar 2026

Ein aktueller Rahmen, den viele Gründer nicht auf dem Radar haben: Zum 1. Januar 2026 ist erstmals ein einheitliches Tarifwerk der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) in Kraft getreten. Es ersetzt die zuvor getrennten Tarifverträge von BAP und iGZ, die sich Ende 2023 zum GVP zusammengeschlossen haben.

Für Ihre Zeitarbeitsfirma bedeutet das:

Einstiegsentgelt EG 1: 14,96 Euro pro Stunde, deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand Januar 2026).

Tarifgebundenheit: Wer dem GVP beitritt oder den Tarifvertrag freiwillig anwendet, muss die Tariflöhne zahlen, gewinnt aber Rechtssicherheit und ein Qualitätssignal gegenüber Kunden.

Branchenzuschläge: Für bestimmte Branchen (Metall, Chemie, Elektro etc.) existieren Branchenzuschlagstarifverträge, die schrittweise über die Einsatzdauer den Lohn Richtung Equal Pay heben.

Equal Pay: Nach § 8 AÜG haben Zeitarbeiter spätestens ab dem neunten Einsatzmonat Anspruch auf gleiches Entgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Bei Tarifbindung kann diese Grenze auf bis zu 15 Monate verschoben werden.

Kündigungsfristen: Der Manteltarifvertrag staffelt die Fristen in den ersten sechs Monaten und verzichtet auf eine klassische Probezeit. Details regelt der Leitfaden zu Kündigungsfristen in der Zeitarbeit.

Die Anwendung des DGB/GVP-Tarifs ist keine Pflicht, aber für den seriösen Marktzugang faktisch Standard. Kunden fragen aktiv nach Tarifbindung, und die Bundesagentur bewertet Tarifgebundenheit im Erlaubnisverfahren positiv.

Wie finanziert sich eine Zeitarbeitsfirma

Das Geschäftsmodell ist einfach beschrieben, aber liquiditätsintensiv. Sie schließen mit Kunden Arbeitnehmerüberlassungsverträge, überlassen Ihre angestellten Zeitarbeiter, rechnen deren tatsächliche Einsatzstunden mit einem Stundenverrechnungssatz ab und behalten die Differenz zwischen Kundenrechnung und Personalkosten als Bruttomarge.

Der branchenübliche Verrechnungssatz-Faktor liegt bei 2,0 bis 2,2 zum Bruttostundenlohn des Zeitarbeiters. Zahlt der Kunde also 32 Euro pro Stunde, verdient der Zeitarbeiter etwa 14,50 bis 16 Euro. Die Differenz deckt:

Die typische Bruttomarge einer gut geführten Zeitarbeitsfirma liegt zwischen 15 und 25 Prozent des Kundenumsatzes. Nach Abzug aller Verwaltungs-, Recruiting- und Betriebskosten bleibt eine Nettomarge von meist 3 bis 8 Prozent übrig. Das ist branchenüblich und erklärt, warum Zeitarbeit ein Volumengeschäft ist.

Rechenbeispiel: Eine Zeitarbeitsfirma mit 20 durchgehend eingesetzten Zeitarbeitern und einem durchschnittlichen Verrechnungssatz von 32 Euro pro Stunde erwirtschaftet bei 160 Einsatzstunden monatlich einen Umsatz von rund 100.000 Euro. Bei einer Nettomarge von 5 Prozent bleiben 5.000 Euro Gewinn im Monat, aus dem Geschäftsführergehalt, Wachstumsinvestitionen und Rücklagen finanziert werden müssen.

Wer skalieren will, braucht mehr Mitarbeiter, mehr Kunden und stabile Auslastung. Genau hier liegt die größte operative Herausforderung: Die Auslastungslücken zwischen Einsätzen sind der stärkste Marge-Killer, weil Sie den Zeitarbeiter weiter bezahlen müssen, auch wenn er gerade nicht bei einem Kunden ist.

Wie viel Gewinn macht eine Zeitarbeitsfirma

Die Gewinnrealität liegt zwischen den optimistischen Prognosen der Software-Anbieter und den pessimistischen Warnungen der Kritiker. Konkrete Zahlen aus der Branche:

Kleine Zeitarbeitsfirma (5-15 Zeitarbeiter): Jahresumsatz zwischen 300.000 und 1 Million Euro. Nettogewinn nach Steuern typischerweise 15.000 bis 60.000 Euro. In der Startphase oft im Minus wegen Vorleistungen und Aufbaukosten.

Mittlere Zeitarbeitsfirma (20-50 Zeitarbeiter): Jahresumsatz zwischen 1,5 und 5 Millionen Euro. Nettogewinn 80.000 bis 300.000 Euro bei guter Auslastung.

Große Zeitarbeitsfirma (100+ Zeitarbeiter): Jahresumsatz mehrere Millionen Euro. Nettogewinn kann sechsstellig bis niedrig siebenstellig ausfallen, aber die Anforderungen an Compliance, Recruiting-Struktur und Kundenbetreuung sind entsprechend hoch.

Kritische Marge-Faktoren:

Kurz: Zeitarbeit ist ein margenschwaches, aber skalierbares Geschäft. Wer klein startet und operativ sauber arbeitet, erreicht mittelfristig auskömmliche Erträge. Wer die Liquiditätsdynamik unterschätzt, gerät schnell in Schieflage.

Lohnt sich die Gründung 2026, ein ehrlicher Marktcheck

Die Zeitarbeitsbranche steht 2026 an einem strukturellen Wendepunkt. Die aktuellen Zahlen (Stand Juni 2025) zeigen:

Was diese Zahlen bedeuten: Der Zeitarbeitsmarkt schrumpft in absoluten Zahlen, bleibt aber ein Frühindikator des Arbeitsmarkts und eine wichtige Ergänzung zum regulären Recruiting. Der demografische Fachkräftemangel wird die Nachfrage nach flexibler Kapazität mittelfristig weiter treiben.

Spricht für die Gründung 2026:

Spricht gegen die Gründung 2026:

Ehrliche Empfehlung: Zeitarbeit lohnt sich 2026 für Gründer mit klarer Nischen-Positionierung, ausreichendem Startkapital und belastbarem Branchen-Netzwerk. Wer als Generalist ohne Spezialisierung einsteigt, konkurriert mit etablierten Konzernen auf ihrem Feld und verliert. Wer eine knappe Fachnische bedient (spezialisierte IT, medizinisches Personal, technische Fachkräfte), findet einen tragfähigen Marktzugang.

Ablehnungsgründe: Warum Anträge scheitern

Ein erheblicher Teil der AÜG-Erstanträge wird abgelehnt oder muss nachbearbeitet werden. Die häufigsten Ablehnungsgründe:

Unzureichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Der häufigste Ablehnungsgrund. Wer nicht überzeugend nachweist, dass er die Löhne mehrerer Monate vorstrecken kann, bekommt keine Erlaubnis. Ein wackliger Businessplan oder ein zu geringer Kapitalnachweis führen fast immer zur Ablehnung.

Zweifel an der Zuverlässigkeit

Vorstrafen im wirtschaftlichen Bereich, offene Steuerschulden, negative Schufa-Einträge oder frühere Insolvenzen als Geschäftsführer können zur Ablehnung führen.

Fehlerhafte Musterverträge

Wenn Ihre eingereichten Arbeits- oder Überlassungsverträge nicht dem AÜG oder dem geltenden Tarifrecht entsprechen, verlangt die Behörde Nachbesserung. Wiederholte fehlerhafte Vorlagen können den Antrag scheitern lassen.

Unzureichende fachliche Eignung

Wenn weder Sie noch ein einzustellender Geschäftsführer nennenswerte Erfahrung im Personalwesen oder Arbeitsrecht mitbringt, bewertet die Behörde die fachliche Eignung kritisch.

Unvollständige oder verspätete Unterlagen

Führungszeugnisse, die älter als drei Monate sind, fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder unklare Angaben zur Rechtsform sind formale Ablehnungsgründe.

Sitz oder Struktur zweifelhaft

Eine Briefkasten-Adresse ohne echte Bürostruktur oder eine Konstruktion, bei der die Behörde nicht klar erkennen kann, wer tatsächlich verantwortlich handelt, wird abgelehnt.

Empfehlung: Bereiten Sie die Antragsunterlagen mit einem Fachanwalt oder einem im AÜG-Bereich erfahrenen Berater vor. Die einmaligen Beratungskosten von 1.000 bis 3.000 Euro sind gegenüber einer Ablehnung mit sechs Monaten Verzögerung eine vernünftige Investition.

Nischen-Positionierung: Wo lohnt sich der Einstieg besonders

Der Zeitarbeitsmarkt teilt sich in mehrere Segmente mit sehr unterschiedlichen Margen und Wachstumsdynamiken. Für Gründer sind vor allem folgende Nischen attraktiv:

Zeitarbeitsfirma für Pflege

Der Pflegenotstand ist strukturell und bleibt bestehen. Verrechnungssätze und Margen liegen deutlich über dem Branchendurchschnitt. Achtung: Für Pflege-Personal gelten zusätzliche Regulierungen, insbesondere bei internationaler Anwerbung (Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, WHO-Rekrutierungsverbot für bestimmte Länder).

Zeitarbeitsfirma für Gastronomie und Hotellerie

Saisonale Nachfrage-Spitzen, hoher Vertretungsbedarf. Margen liegen im mittleren Bereich, aber Fluktuation und Auslastungsschwankungen sind höher.

Zeitarbeitsfirma für Handwerk

Bau, Elektro, Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik. Solide Margen bei stabilen Auftragslagen, aber saisonale Schwankungen im Bau.

Zeitarbeitsfirma für IT

Sehr hohe Verrechnungssätze und Margen, aber auch anspruchsvolles Recruiting. Übergang zu spezialisierter Personalvermittlung und Executive Search ist fließend.

Zeitarbeitsfirma für Ingenieurwesen und technische Fachkräfte

Stabile Nachfrage aus Automotive, Maschinenbau, Chemie. Höhere Verrechnungssätze und langfristige Kundenbeziehungen möglich.

Zeitarbeitsfirma für kaufmännisches Personal

Der größte Markt, aber auch die härteste Konkurrenz durch Konzern-Anbieter. Als Nische kaum tragfähig für Neu-Gründer.

Zeitarbeitsfirma für Logistik und Produktion

Volumen-Geschäft mit engen Margen und hoher Automatisierung. Für Solo-Gründer kaum wirtschaftlich, aber als Skalenbetrieb tragfähig.

Wer als Gründer ohne bestehendes Konzern-Volumen einsteigt, sollte sich auf eine der spezialisierten Nischen konzentrieren. Der Generalist-Ansatz führt fast immer in den Preiskampf mit etablierten Anbietern.

Kündigungsfristen: Der Manteltarifvertrag staffelt die Fristen in den ersten sechs Monaten und verzichtet auf eine klassische Probezeit. Details regelt der Leitfaden zu Kündigungsfristen in der Zeitarbeit.

Häufige Fragen zu Zeitarbeitsfirma gründen (FAQ)

Kann jeder eine Zeitarbeitsfirma gründen

Formal ja, aber die Bundesagentur für Arbeit prüft im AÜG-Antragsverfahren mehrere Kriterien: Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen), wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Kapitalnachweis, Businessplan), sachliche Ausstattung (Geschäftssitz, Buchhaltung) und fachliche Eignung (Personal- und Arbeitsrechtskenntnisse). Ohne diese Nachweise wird keine Erlaubnis erteilt.

Was kostet es, eine Zeitarbeitsfirma zu gründen

Die reine Gründungsgebühr für die AÜG-Erlaubnis liegt bei rund 377 Euro. Hinzu kommen Rechtsform-abhängige Kosten (bei einer GmbH 25.000 Euro Stammkapital), Kosten für Musterverträge, Software, Marketing und vor allem eine ausreichende Liquiditätsreserve für die Lohnvorleistung. Realistisch: 50.000 bis 150.000 Euro Gesamtbedarf für einen soliden Start.

Wie hoch ist die Gebühr für die AÜG-Erlaubnis

Die Gebühr für die erstmalige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung liegt in der Regel bei rund 377 Euro. Sie wird von der zuständigen Bundesagentur für Arbeit (Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg) berechnet.

Wie lange dauert das Antragsverfahren

Bei vollständigen Unterlagen und schneller Rückantwort auf Nachfragen dauert das Verfahren typischerweise drei bis vier Monate. Bei Nachbearbeitungsbedarf oder komplexeren Prüfungen kann es sechs Monate und länger dauern.

Wie finanziert sich eine Zeitarbeitsfirma

Das Geschäftsmodell basiert auf der Differenz zwischen dem Stundenverrechnungssatz, den Kunden zahlen (branchenüblich Faktor 2,0 bis 2,2 zum Bruttostundenlohn), und den Personalkosten. Aus dieser Differenz werden Sozialabgaben, Verwaltung, Recruiting, Betriebskosten und Marge finanziert. Die Nettomarge liegt typischerweise bei 3 bis 8 Prozent des Umsatzes.

Wie viel Gewinn macht eine Zeitarbeitsfirma

Der Gewinn hängt stark von Größe, Nische und Auslastung ab. Eine kleine Zeitarbeitsfirma mit 5 bis 15 Mitarbeitern erwirtschaftet typischerweise einen Nettogewinn zwischen 15.000 und 60.000 Euro pro Jahr, mittlere Betriebe kommen auf 80.000 bis 300.000 Euro. Auslastung, Zahlungsverhalten der Kunden und Fluktuation sind die stärksten Marge-Faktoren.

Was ist der Unterschied zur Personalvermittlung

Bei der klassischen Personalvermittlung vermitteln Sie Kandidaten in eine Festanstellung beim Kundenunternehmen. Sie erhalten eine einmalige Provision. Bei einer Zeitarbeitsfirma bleibt der Mitarbeiter bei Ihnen angestellt, wird an Kunden verliehen, und Sie tragen die volle Arbeitgeberrolle. Der Kapitalbedarf und der laufende Verwaltungsaufwand sind bei Zeitarbeit deutlich höher.